Verfahren

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eines der drei staatlich anerkannten sogenannten Richtlinienverfahren neben der Verhaltenstherapie und der Psychoanalyse.

 

Sie darf nur von entsprechend ausgebildeten Diplompsychologen oder Ärzten mit Approbation und Fachkundenachweis durchgeführt werden. Der Ausdruck „tiefenpsychologisch“ verweist darauf, dass neben der Bearbeitung aktueller Symptome auch tiefer liegende, also unbewusste innerseelische Konflikte, die immer wieder zu ähnlichen Problemen führen, in die Arbeit mit

einbezogen werden.

 

Im Verlauf der Therapie wird gemeinsam ein besseres Verständnis der zugrundeliegenden Konflikte erarbeitet. Hier liegt der Fokus jedoch auf der aktuell im Vordergrund stehenden Symptomatik. Das Ziel ist somit, die aktuelle Symptomatik mit ihren Ursachen zu beheben, ohne dabei in der Vergangenheit verhaftet zu sein.

 

Die übliche Behandlungsfrequenz liegt bei einer Therapiesitzung à 50 Minuten in der Woche; auch 14-tägige Termine sind möglich.

Die Kosten für die Psychotherapie werden von den Gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Leistungskatalogs übernommen. Privatbehandlungen erfolgen gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).