Für gesetzlich Versicherte

Ab dem 01.04.2017 sind Psychotherapeut/innen dazu verpflichtet, sogenannte Sprechstunden anzubieten. Die Sprechstunde ist dazu da, eine diagnostische Einschätzung zu bekommen und, falls nötig, über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung und Beratung zu informieren. Manchmal wird vielleicht auch (erst einmal) eine stationäre Behandlung oder ein Termin bei einem Facharzt empfohlen.

 

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt ab dem 01.04. nicht nur Termine beim Facharzt, sondern auch Psychotherapeutische Sprechstunden und in bestimmten Situationen auch Termine für eine Psychotherapeutische

Akutbehandlung. Sie können sich hier darüber informieren. Bei der Termin-Servicestelle haben Sie jedoch keine Möglichkeit, einen bestimmten Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin auszuwählen und auch keinen Einfluss auf Ort oder Zeitpunkt des Termins. Außerdem müssen Sprechstunden (und ggf. Akutbehandlung) unabhängig davon angeboten werden, ob in der Praxis anschließend auch, falls nötig, ein Psychotherapieplatz angeboten werden kann.

 

Falls Sie nach einer Traumatherapie suchen, können Sie sich bei der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie

und dem EMDRIA Deutschland e. V. über Therapeuten in Ihrer Wohnortnähe informieren.